AÜG & Tarifvertrag
Die Job Regional Recruiting GmbH arbeitet nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Die Erlaubnis wird erteilt durch die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Somit kommen unsere Mitarbeiter in den Genuss fair ausgehandelter Löhne sowie aller anderen Vorteile eines Tarifvertrages.